Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Werbung
der Nordclick GmbH & Co. KG
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die generellen, gegenseitigen Vertrags- und Verhaltenspflichten der Vertragspartner. Die Nordclick GmbH & Co. KG (nachfolgend: Nordclick) ist ein Verbund von zehn Tageszeitungsverlagen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern und bietet in Zusammenarbeit mit seinen Mediapartnern aus dem Rundfunk die Möglichkeit, Werbemittel (Banner etc.) auf den Werbeflächen der Verlage und Radiosender im Internet zu veröffentlichen.
(1) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nordclick und dem Kunden, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Vermarktung und/oder Auslieferung von Werbemitteln im Internet stehen, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von Nordclick und die Mediadaten in der jeweils geltenden Fassung. Dem Kunden ist bekannt, dass die jeweils geltende Preisliste und die Mediadaten unter www.nordclick.info im Internet einsehbar sind.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt.
(3) Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages des Kunden geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Nordclick.
(4) Nordclick behält sich vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Kunden, die von den Änderungen wegen noch laufender aktueller Werbeaufträge betroffen sind, werden per E-Mail über Änderungen an den Geschäftsbedingungen informiert. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen nach Zugang der Information den Änderungen widerspricht. Nordclick wird in der E-Mail gesondert auf die Widerspruchsmöglichkeit und deren Frist hinweisen. Widerspricht ein Kunde den Änderungen an den Geschäftsbedingungen, hat Nordclick unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen und zu beenden.
(5) Nordclick erbringt seine Leistungen nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein Fernabsatzvertragsverhältnis i.S.d. § 312b BGB nicht zustande kommt.
(1) Die Leistung von Nordclick beinhaltet die zeitlich begrenzte Auslieferung von Werbemitteln auf den von Nordclick und Kooperationspartnern vermarkteten Portalen im Internet. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß der jeweils geltenden Preisliste und/oder Mediadaten. Die Details der Leistungen werden zwischen den Parteien jeweils im Rahmen des Kundenauftrags vereinbart.
(2) Werbemittel des Kunden werden durch den Einsatz von Ad-Servern und/oder Ad-Server-Konzepten von Nordclick auf den vermarkteten Internetseiten veröffentlicht. Art und Umfang der Anzeige von Werbemitteln richten sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Nordclick bietet bestimmte Verfahren an, um Art und Umfang der Veröffentlichung von Werbemitteln zu steuern.
(3) Nordclick bietet Kunden auch Sonder-Werbeformen (z.B. Sponsor- Partnerschaften) nach freiem Ermessen an.
(4) Nordclick bietet dem Kunden die Erstellung von zielgruppengerechten und technisch geeigneten Werbemitteln an. Diese Leistung wird gesondert berechnet und ist zuvor gesondert zu vereinbaren.
Ein Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln kommt erst mit Bestätigung des Werbeauftrages des Kunden durch Nordclick zustande. Die Bestätigung erfolgt in Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail).
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Nordclick die Werbemittel in geeigneten Formaten zur Verfügung zu stellen, die eine Veröffentlichung ohne weitere Bearbeitung über einen Ad-Server ermöglichen. Nordclick kann nicht geeignete Werbemittel zurückweisen. Details zu den Formaten sind der Preisliste und/oder Mediadaten von Nordclick zu entnehmen. Nordclick wird dem Kunden auf Anfrage Details zu den Format- Anforderungen mitteilen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, nur Werbemittel zur Verfügung zu stellen und/oder zu nutzen, die nicht gegen geltende Gesetze verstoßen und/oder missbräuchliche Inhalte enthalten. Missbräuchliche Inhalte sind insbesondere:
a) die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger, diffamierender, eindeutig pornografischer oder sonstiger anstößiger Inhalte
b) die Nötigung, Bedrohung oder Beleidigung von Personen
c) die Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung/öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschütztem Material
d) die Veröffentlichung von sonstigen rechtswidrigen Inhalten
e) Inhalte, die gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PAngVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Markengesetz (MarkenG) oder sonstige Werberichtlinien verstoßen.
(3) Nordclick kann die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln, die gegen Gesetzte verstoßen oder missbräuchliche Inhalte enthalten (Absatz 2) verweigern.
(4) Nordclick behält sich zudem das Recht vor, die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln mit ?anstößigen? Inhalten nach billigem Ermessen zu verweigern.
(5) Nordclick ist berechtigt, die Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln des Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu unterbrechen, wenn zumindest ein hinreichender Verdacht besteht, dass über das Internet zugängliche Werbemittel des Kunden rechtswidrige Inhalte enthalten, weil:
a) eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erfolgte, die nicht offensichtlich unbegründet ist oder
b) Ermittlungen staatlicher Behörden gegen den Kunden begonnen haben, die die Inhalte der Werbemittel ganz oder teilweise betreffen.
Der Kunde ist unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) über die Unterbrechung/Sperrung zu informieren. Die Sperrung wird beendet, sobald feststeht, dass der Verdacht unbegründet ist.
(6) Der Kunde stellt Nordclick von allen Verpflichtungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Markenrechten, übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstiger Rechte Dritter ergeben können, frei. Dies beinhaltet auch die Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung inkl. entstandener Rechtsanwaltskosten.
(7) Der Kunde sichert zu, dass er über die für die Erbringung der Leistungen von Nordclick erforderlichen Nutzungs-und Verwertungsrechte an den Werbemitteln verfügt.
(8) Der Kunde räumt Nordclick ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht an den auszuliefernden Werbemitteln zur Speicherung, Vervielfältigung und der ganz oder teilweisen öffentlichen Zugänglichmachung für Zwecke der Erbringung der Leistungen von Nordclick ein.
(1) Die Vergütung der von Nordclick erbrachten Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung grundsätzlich eine Mitteilung über den zu zahlenden Betrag.
(2) Die Vergütung wird dem Kunden von Nordclick grundsätzlich nach Veröffentlichung des Werbemittels in Rechnung gestellt. Der Zahlungsanspruch ist mit Zugang der Rechnung fällig und binnen 14 Tagen ohne Abzug an Nordclick zu zahlen.
(3) Nordclick kann bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Ausführung der Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen.
(1) Nordclick gewährleistet die Auslieferung/Veröffentlichung der Werbemittel des Kunden gemäß der jeweils vereinbarten Kampagnendaten (Zielgruppe, Werbeträger, Werbeform, Zeitraum, Anzahl).
(2) Nordclick trägt keine Gewähr für die Störungen in der Auslieferung/ Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Störung in Kommunikationsnetzen Dritter verursacht wurden und nicht von Nordclick zu vertreten sind.
(3) Nordclick trägt keine Gewähr für Störungen in der Auslieferung/Veröffentlichung von Werbemitteln, die durch Fehler in dem Werbemittel selbst verursacht werden.
(4) Nordclick haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Nordclick verursachten Schäden unbeschränkt.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Nordclick im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(6) Im Übrigen haftet Nordclick nur, soweit Nordclick eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Der vereinbarte Vertragslaufzeit wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
(2) Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Nordclick insbesondere in jedem Fall vor, indem
(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht.
(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf Nordclick jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen.
(3) Der Kunde kann Aufträge, bei denen Nordclick noch nicht mit der Erbringung von Leistungen begonnen hat, 2 Wochen vor Kampagnenbeginn stornieren. Im Falle einer Stornierung später als 2 Wochen vor Kampagnenbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes erhoben, nach Kampagnenbeginn werden 100% der bereits gelieferten Leistung plus 50% des verbleibenden Auftragswert erhoben, die mit Rechnungsstellung fällig wird.
(1) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieser vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
(5) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz von Nordclick ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.